Organisatorisches

Satzung und Gebühren

Die Kindergartengebühren werden monatlich erhoben und sind für 12 Monate zu bezahlen, d. h. auch für den Monat August. Die Gebühren sind nach Buchungszeit gestaffelt: 4 - 5 Stunden 65,00 Euro / Monat 5 - 6 Stunden 75,00 Euro / Monat 6 - 7 Stunden 85,00 Euro / Monat 7- 8 Stunden 95,00 Euro / Monat 8 - 9 Stunden 105,00 Euro / Monat Zusätz

Fehlzeiten und Krankheiten

Fehlzeiten Der regelmäßige Besuch der Einrichtung ist notwendig, um die Voraussetzungen unseres Erziehungs- und Bildungsauftrages zu gewährleisten. Kann Ihr Kind – gleich aus welchem Grund – die Einrichtung nicht besuchen, informieren Sie uns bitte morgens bis spätestens 08:30 Uhr. Erkrankungen Kranke Kinder, die unter Fieber, Durchfall, Erbre

Anmeldung / Aufnahmekriterien

Anmeldung: Die Termine für die Anmeldung für einen Kindergartenplatz können Sie der örtlichen Presse entnehmen bzw. werden Sie schriftlich vom der Trägerschaft, der Gemeinde Oberding, angeschrieben, wenn Ihr Kind das Kindergartenalter erreicht hat.Jährlich bieten wir einen Anmeldenachmittag für alle Interessierte an. Hier haben Sie die Möglichkeit

Tagesablauf

Ein klar strukturierter Tagesablauf bietet den Kindern Orientierung und Sicherheit. Definition von Sequenzen im Tagesablauf Bringzeit/ Begrüßung Durch die persönliche Begrüßung des Kindes beginnt für das Personal die Aufsichtspflicht. Die Eltern werden gebeten ihr Kind an der Tür zu verabschieden. Danach hat das Kind die Möglichkeit im Gruppenzi

Gesetzlicher Auftrag

Die gesetzlichen Grundlagen befinden sich für Kindertageseinrichtungen im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Darin enthalten sich gesetzliche Reglungen, die die Kinder- und Jugendhilfe betreffen. Kindertageseinrichtungen sind dem Kinder- und Jugendhilfegesetz zugeordnet. Im §22 sowie §22a und § 45 SGB VIII werden die Grundsätze der Förderung