Fehlzeiten und Krankheiten

Fehlzeiten

Der regelmäßige Besuch der Einrichtung ist notwendig, um die Voraussetzungen unseres Erziehungs- und Bildungsauftrages zu gewährleisten. 

Kann Ihr Kind – gleich aus welchem Grund – die Einrichtung nicht besuchen, informieren Sie uns bitte morgens bis spätestens 08:30 Uhr.

Erkrankungen

Kranke Kinder, die unter Fieber, Durchfall, Erbrechen, Erkältung etc. leiden oder nicht in der Lage sind, am vollen Tagesablauf des Kindergartens teilzunehmen, müssen zuhause bleiben. Sie benötigen in besonderer Weise Ruhe und Zuwendung in ihrer heimischen Umgebung. Auch das Risiko, dass sie die anderen Kinder und das pädagogische Personal anstecken, lässt sich nur durch einen verantwortungsvollen Umgang mit dem kranken Kind ausschließen.

Daher dürfen kranke Kinder erst wiederkommen, wenn sie 24h symptomfrei sind!

Das heißt, das Kind muss frei von ansteckenden Krankheiten sein, frei von Durchfall und fieberfrei (< 38°C).

Gönnen sie Ihrem Kind bei starkem, anhaltenden Husten und starkem Verschnupft sein die nötige Zeit, um sich auszukurieren und eventuellen chronischen Erkrankungen vorzubeugen.

Kinder, die sich auf Empfehlung des Arztes nicht im Freien aufhalten sollten, dürfen den Kindergarten nicht besuchen.

Kinderkrankheiten und Infektionserkrankungen, die unter das Infektionsschutzgesetz (IfSG §34 Abs. 5) fallen, sind dem Kindergarten unverzüglich mitzuteilen. Die Einrichtung ist verpflichtet diese Krankheiten dem Gesundheitsamt Erding zu melden. Ein entsprechendes Merkblatt erhalten die Eltern am Anfang des Kindergartenjahres.


Handhabungen bei Erkrankung in der Einrichtung

Es obliegt dem pädagogischem Personal einzuschätzen, ob ein erkranktes Kind in der Einrichtung verweilen kann oder nicht.

Sollte sich der gesundheitliche Zustand des Kindes während des Tagesablaufes verschlechtern, werden Sie von uns telefonisch benachrichtigt, um das Kind sofort abzuholen.

Medikamentengabe

Im Kindergarten werden vom pädagogischen Personal grundsätzlich keinerlei Medikamente verabreicht; dazu zählen auch Salben, Cremes, homöopathische Globuli, Nasentropfen, Hustensäfte und Hausmittelchen. Diese müssen von den Sorgeberechtigten zuhause verabreicht werden, wenn das Kind trotz Erkrankung den Kindergarten besuchen soll.

Die Medikamentengabe bei chronisch, kranken Kindern (z. B. Asthma, Diabetes) ist im Einzelfall mit dem pädagogischem Personal abzusprechen. Hierbei gelten sehr enge Richtlinien. Auf jeden Fall ist hierfür eine schriftliche Medikamentenverordnung vom behandelnden Arzt erforderlich.

Es ist sinnvoll Sonnencreme im Sommer vor dem Besuch der Einrichtung aufzutragen, um die volle Wirkleistung der Sonnencreme zu gewährleisten. Der Wirkschutz hält dann stundenlang.